Der RSb Brief / das RSb Etikett
Der Versand des Behördenbriefs (RSa/RSb) ist ausschließlich Behörden und Ämtern vorbehalten.
Im Gegensatz zur (Zustellung zu eigenen Handen) (RSa-Brief), die nur an den Empfänger selbst möglich ist, kann der RSb-Brief auch an einen sogenannten Ersatzempfänger (Haushaltsangehörige, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber des Empfängers) zugestellt werden.
Seit 1. Juli 2009 werden die bisher mit RSa-Brief zugestellten Sendungen, Zahlungsaufforderungen an Beklagte, Exekutionsbewilligungen an Drittschuldner und Entscheidungen, die nach den Vorschriften über die Zustellung von Klagen zuzustellen sind, nicht mehr eigenhändig zugestellt.
Auch neue Reisepässe werden per RSb-Brief verschickt.
RSb Briefe
für die automatische und maschinelle Verarbeitung
. Seit 1. Juli 2012 werden für die bisher gebräuchlichen (nicht maschinenfähigen) RS-Briefe höhere Portokosten verrechnet.
Die neuen RSa / RSb Briefe zeichnen sich durch optimierte maschinelle Verarbeitung, hohe Anwenderfreundlichkeit und eine Verringerung der Portokosten aus.
Der Rückscheinbrief beim maschinenfähigen Behördenrückscheinbrief ist auf dem Kuvert aufgespendet.
Sämtliche Absender- und Empfängerinformationen werden direkt auf den Rückschein bzw. auf das Kuvert aufgedruckt.
- Maschinelle Verarbeitung
- Geringere Portokosten
- zertifiziert von der Österreichischen Post AG